Achtung: Wir überarbeiten zur Zeit die Zuschussrichtlinien und die Höhe der Zuschüsse, aufgrund verschiedener veränderter Parameter. Bis zum 31. Dezember 2023 gilt die alte Zuschussordnung.
Für Bildungsmaßnahmen, die einen eindeutigen religiösen Schwerpunkt haben sowie für Maßnahmen im Rahmen der Firm- und Erstkommunionkatechese können in der Regel keine staatlichen Zuschüsse beantragt werden.
Die Erzdiözese Bamberg stellt deshalb für solche Maßnahmen einen eigenen Etat zur Verfügung, der vom Diözesanjugendpfarrer verwaltet wird. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können entsprechende Anträge (Formblatt steht als Download zur Verfügung) eingereicht werden.
Dem Antrag liegen zur Gewährung eines Zuschusses bei:
Informationen können Sie auch telefonisch bei Fr. Schneiderbanger erfragen unter der Nummer: 0951/868822
Anträge an:
Jugendamt der Erzdiözese Bamberg
Diözesanjugendpfarrer
Kleberstr. 28, 96047 Bamberg