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Zuschüsse zu religiösen Bildungsmaßnahmen

Achtung: Wir überarbeiten zur Zeit die Zuschussrichtlinien und die Höhe der Zuschüsse, aufgrund verschiedener veränderter Parameter. Bis zum 31. Dezember 2023 gilt die alte Zuschussordnung. 

 

Für Bildungsmaßnahmen, die einen eindeutigen religiösen Schwerpunkt haben sowie für Maßnahmen im Rahmen der Firm- und Erstkommunionkatechese können in der Regel keine staatlichen Zuschüsse beantragt werden.

Die Erzdiözese Bamberg stellt deshalb für solche Maßnahmen einen eigenen Etat zur Verfügung, der vom Diözesanjugendpfarrer verwaltet wird. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können entsprechende Anträge  (Formblatt steht als Download zur Verfügung) eingereicht werden.

Inhaltliche Voraussetzungen:

  1. Religiöse Bildungsmaßnahmen dienen der geistlichen Erneuerung und der Auseinandersetzung mit Themen des Glaubens.
  2. Gefördert werden Maßnahmen, die einen eindeutig christlich religiösen Bezug und entsprechende inhaltliche und thematische Schwerpunkte haben. Maßnahmen, die sich an die Zielgruppe der Ministrant/inn/en wenden, müssen dieser Vorgabe ebenso gerecht werden und werden nicht per se bezuschusst.
  3. Gefördert werden ferner Maßnahmen, die der katechetischen Vorbereitung von Kommunion- und Firmbewerber/innen dienen. Da die Sakramentenkatechese genuine Aufgabe der Pfarreien ist, ist die mögliche Zuschusshöhe in diesen Fällen allerdings reduziert.
  4. Tagesveranstaltungen werden für Kinder- und Jugendliche aus dem Erzbistum Bamberg nur gefördert, wenn inhaltliche Einheiten einen christlich religiösen Schwerpunkt haben (z. B. Kinderbibeltage).
  5. Feste Bestandteile neben den thematischen Einheiten sind Gottesdienstfeier, Gebete und Impulse. Fallen in den Zeitraum für eine religiöse Bildungsmaßnahme kirchliche Feiertage und Sonntage, so ist für die Feier der Eucharistie Sorge zu tragen.

Formale Voraussetzungen: 

  1. Der Antrag ist auf den entsprechenden aktuellen Formblättern vollständig ausgefüllt einzureichen (s. Download).
  2. Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Leiter der Abteilung Jugendpastoral einzureichen. Ein nicht fristgerecht eingereichter Antrag wird bis zum Jahresende zurück gestellt und aus evtl. Restmitteln anteilsmäßig gefördert.
  3. Religiöse Bildungsmaßnahmen können nur dann als solche anerkannt werden, wenn sie von Personen geleitet werden, die theologisch qualifiziert sind. Für die Teilnehmenden gilt, dass sie aus dem Erzbistum Bamberg sein müssen.
  4. Religiöse Bildungsmaßnahmen sollen in kirchlichen Einrichtungen in der Erzdiözese Bamberg stattfinden. Ausnahmen sind zu begründen.
  5. Zuschussanträge für religiöse Bildungsmaßnahmen anderer Kirchen/Glaubensgemeinschaften, die auf dem Gebiet des Erzbistums gehalten und für in unserem Gebiet lebende Kinder- und Jugendlichen veranstaltet werden, können einmalig bezuschusst werden, wenn sie keine anderen Zuschussgeber haben. Falls es weitere Zuschussgeber gibt, bezuschussen wir gern die Restdifferenz. 
  6. Durchführung durch ausgeildet theologisch-pastorales Personal oder ähnlicher Qualifikation. 

Dem Antrag liegen zur Gewährung eines Zuschusses bei:

  • Ausschreibung bzw. Einladung 
  • Abrechnung (Formblatt)
  • Programm, aus dem Zielsetzung, zeitlicher Ablauf, Arbeitsthemen und Methoden ersichtlich sind
  • Teilnehmer/innenliste (Formblatt) unterschrieben
  • kurze schriftliche Reflexion mit einer Einschätzung, ob das Ziel der Maßnahme erreicht wurde.
  • der Veranstalter / Antragsteller und Kirchenstiftungs-Hauptkonto muss von einer Trägerschaft sein.

Zuschusshöhe (akutell):

  1. Für religiöse Bildungsmaßnahmen bis zur Dauer von drei Übernachtungen werden bis zu € 7 pro Übernachtung gegeben.
  2. Religiöse Bildungsmaßnahmen mit vier und mehr Übernachtungen müssen vor der Veranstaltung beim Diözesanjugendpfarrer zur Genehmigung angemeldet werden.
  3. Es werden höchstens fünf Übernachtungen bezuschusst.
  4. Für religiöse Bildungsmaßnahmen ohne Übernachtung werden bis zu € 3,50 pro Teilnehmer/in gegeben.
  5. Für religiöse Bildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Erstkommunion- und Firmkatechese stehen, werden pro Übernachtung € 5 gegeben. Für entsprechende Tagesveranstaltungen werden bis zu € 2,50 gegeben.
  6. Der Zuschuss übersteigt den Fehlbetrag nicht.
  7. Der Zuschuss kann nur für Leiter/innen und Teilnehmer/innen aus der Erzdiözese Bamberg beantragt werden. Für den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
  8. gestellte Zuschussanträge an andere Förderer sind anzugeben. Wir bezuschussen die Restdiffernenz. 

Informationen und Zuschussadresse 

Informationen können Sie auch telefonisch bei Fr. Schneiderbanger erfragen unter der Nummer: 0951/868822

Anträge an: 

Jugendamt der Erzdiözese Bamberg
Diözesanjugendpfarrer
Kleberstr. 28, 96047 Bamberg