Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Zuschüsse zu religiösen Bildungsmaßnahmen

Für Bildungsmaßnahmen, die einen eindeutigen religiösen Schwerpunkt haben sowie für Maßnahmen im Rahmen der Firm- und Erstkommunionkatechese können in der Regel keine staatlichen Zuschüsse beantragt werden.

Die Erzdiözese Bamberg stellt deshalb für solche Maßnahmen einen eigenen Etat zur Verfügung, der vom Diözesanjugendpfarrer verwaltet wird. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können entsprechende Anträge  (Formblatt steht als Download zur Verfügung) eingereicht werden.

Inhaltliche Voraussetzungen:

  1. Religiöse Bildungsmaßnahmen dienen der geistlichen Erneuerung, Vertiefung der Spiritualität und der Auseinandersetzung mit
    den Themen des christlichen Glaubens.
  2. Gefördert werden Maßnahmen, die einen überwiegend eindeutig christlich religiösen Bezug und entsprechende inhaltliche und
    thematische Schwerpunlüe haben. Maßnahmen, die sich an die Zielgruppe der Ministrant*innen wenden, müssen dieser Vorgabe
    ebenso gerecht werden und werden nicht per se bezuschusst.
  3. Gefördert werden ferner Maßnahmen, die der katechetischen Vorbereitung von Kommunion- und Firm-Bewerber*innen dienen.
    Da die Sakramenten-Katechese genuine Aufgabe der Pfarreien ist, ist die mögliche Zuschusshöhe reduziert.
  4. Tagesveranstaltungen werden nur gefördert, wenn inhaltliche Einheiten einen christlich religiösen Schwerpunkt haben
    (z.B. Kinderbibeltage).
  5. Feste Bestandteile neben den thematischen Einheiten sind Gottesdienstfeier, Gebete und Impulse. Fallen in den Zeitraum für eine religiöse Bildungsmaßnahme kirchliche Feiertage und Sonntage, so ist für die Feier der Eucharistie Sorge zu tragen.

Formale Voraussetzungen: 

1. Künftig werden ausnahmslos nur aktuelle Antragsformulare angenommen, die vollständig ausgefüllt sind und die entsprechenden Anlagen vorweisen.

2. Der vollständige Antrag ist spätestens neun Wochen nach Beendigung der Maßnahme und Eingang möglicher weiterer Zuschüsse beim Leiter der Abteilung Jugendpastoral einzureichen. Ein nicht fristgerechter Antrag wird bis zum Jahresende zurückgestellt und aus evtl. vorhandenen Restmitteln anteilig gefördert.

3. Religiöse Bildungsmaßnahmen können nur dann als solche anerkannt werden, wenn sie von Personen geleitet werden, die theologisch qualifiziert oder in der Pastoral sowie mit kirchlichem Auftrag tätig sind.

4. Bezuschusst werden ausschließlich Teilnehmer*innen und Leitungen, die im Raum Erzbistum Bamberg wohnhaft und zwischen
9 und 26 Jahre alt sind. Ausgenommen von dieser Regel sind Leitungen, die angestellt sind und ihre Tätigkeit im Raum des Erzbistum Bamberg ausüben, dieses ist allerdings separat zu vermerken.

5. Veranstaltungen mit Seriencharakter bzw. mehrere Bildungsmaßnahmen desselben Veranstalters müssen vorher auf eine mögliche Bezuschussung angefragt werden. Erfolgte dies nicht, wird nur eine der Maßnahmen bezuschusst.

6. Die Bildungsmaßnahmen sind bevorzugt in Jugend- und Bildungshäusern im Erzbistum Bamberg durchzuführen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.

7. Bezuschusst werden:

    • Schulen/Organisationen mit einem klaren Bezug zum Erzbistum Bamberg; Maßnahmen, die von Mitarbeitenden wie z.B. Religionslehrer*innen, die im kirchlichen Dienst stehen, sowie von Einrichtungen des Erzbistum Bamberg geleitet werden.(Ausgenommen hiervon sind Schulen/Organisationen, die in der Trägerschaft des Erzbistum Bamberg stehen).
    • Jugendverbände, die Mitglieder des BDKJ Diözesanverband Bamberg und im Einzugsgebiet der Erzdiözese Bamberg sind.
    • Pfarreien, die sich im Raum des Erzbistum Bamberg befinden.

8. Weitere beantragte Zuschüsse, Spenden, etc. sind im Antrag zu benennen, unser Zuschuss wird ausschließlich auf das entstandene Restdefizit bewilligt. Sind keine weiteren Zuschüsse, Spenden, etc. beantragt, bitten wir dieses ebenfalls auf dem Antragsformular, alternativ auf der Belegliste zu vermerken.

9. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits aus anderen Mitteln aus der Trägerschaft des Erzbistum Bamberg bezuschusst werden. Eine Doppelbezuschussung aus der Trägerschaft des Erzbistums Bamberg wird nicht stattgegeben.

10. Der/Die Antragsteller*in erkennt mit der Antragsstellung die „Bedingungen zur Antragstellung" an und verpflichtet sich,
mit der Annahme des Zuschusses, auf Verlagen vom Jugendamt der Erzdiözese Bamberg oder der Finanzkammer des Erzbistum
Bamberg, Kassen-/Buchungsunterlagen, die den Antrag betreffen, innerhalb von vier Wochen vorzulegen. Gemäß ordentlicher Buchhaltung (§147 Abs. 4 AO) beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Haushalts-/Rechnungsjahres.

Zuschusshöhe:

  1. Zuschüsse für religiöse Bildungsmaßnahmen:
    • Tagesveranstaltungen ohne Übernachtungen, mit mindestens 4 Stunden Programm; bis zu 4,00€ je TN; bis maximal 40 TN.
    • Bis zu drei Übernachtungen; bis zu 10,00€ je Übernachtung und TN; bis maximal 40 TN.
    • Vier und fünf Übernachtungen (sind vorher anzumelden und genehmigungspflichtig); bis zu 7,00€ je Übernachtung und TN; bis maximal 40 TN.
  2. Zuschüsse für religiöse Bildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Erstkommunion und Firm-Katechese stehen:
    • Tagesveranstaltungen ohne Übernachtungen mit mindestens 4 Stunden Programm; bis zu 4,00€ je TN.
    • Bis zu drei Übernachtungen; bis zu 7,00€ je Übernachtung und TN.
  3. Religiöse Bildungsmaßnahmen ohne Übernachtung (eintägig, ab min. 4 Stunden) werden bis zu 4€ pro Teilnehmenden gefördert.
  4. Religiöse Bildungsmaßnahmen bis zur Dauer von drei Übernachtungen werden bis zu 10€ und max. 40 TN gefördert.
  5. Religiöse Bildungsmaßnahmen mit vier und fünf Übernachtungen müssen vor der Veranstaltung beim Diözesanjugendpfarrer zur
    Genehmigung angemeldet werden, diese werden bis zu 7€ und max. 40 TN gefördert.
  6. Es werden maximal fünf Übernachtungen bezuschusst.
  7. Religiöse Bildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Erstkommunion und Firm-Katechese stehen, werden bei Tagesveranstaltungen mit 4€ und mit Übernachtungen mit je 7€ pro TN gefördert.
  8. Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen und bezieht nur auf die Restdefizitsumme. (Nach Abzug aller weiteren Zuschuss-/Spendengeber, wie z.B. BjR, etc.)
  9. Bagatellgrenze, gefördert werden nur Maßnahmen, bei denen sich mindestens eine Zuwendung in Höhe von 100€ ergibt.
  10. Der Zuschuss kann nur für Leitungen und Teilnehmende aus dem Raum der Erzdiözese Bamberg beantragt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leitungen, die angestellt sind und ihre Tätigkeit im Raum des Erzbistum Bamberg ausüben.
  11. Für Anträge und die Höhe der jeweiligen Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch, Änderungen der Zuschusshöhe behalten wir uns für jeden Antrag vor, z.B. aufgrund Formfehler, vorhandener Mittel, etc..

Antrag und Anlagen zur Einreichung

  1. Antrag mit Unterschrift
  2. Ausschreibung bzw. Einladung
  3. Programm, aus dem Zielsetzung, zeitlicher Ablauf, Arbeitsthemen und Methoden ersichtlich sind.
  4. Kurze schriftliche Reflektion der Maßnahme, mit Einschätzung ob das Ziel der Maßnahme erreicht wurde.
  5. TN-Liste, die von den Teilnehmer*innen eigenhändig unterschrieben wurde.
  6. Belegliste, aus der alle Einnahmen und Ausgaben zu entnehmen sind.
  7. Ggf. nötige Begründungen
  8. Hauptveranstalter/ Antragsteller*in und Hauptkonto muss von einer Trägerschaft sein.

Kontakt

Jugendamt der Erzdiözese Bamberg
Diözesanjugendpfarrer
Kleberstr. 28, 96047 Bamberg
Tel. 0951/86 88 22

Datenschutzhinweis: Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Homepage unter
https://erzbistum.erzbistum-bamberg.de/kontakt/datenschutz